Betrügt Finanztest die Verbraucher?

Die Stiftung Warentest hat in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest (9/2007) einen Vergleich zu fondsgebundenen Rentenversicherungen veröffentlicht. Ausländische Versicherer wurden zwar zur Abgabe ihrer Unterlagen eingeladen, bleiben aber unter fadenscheinigen Begründungen im Test außen vor...

Die Stiftung Warentest hat in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest (9/2007) einen Vergleich zu fondsgebundenen Rentenversicherungen veröffentlicht. „Legal & General und augenscheinlich auch andere ausländische Versicherer wurden zwar zur Abgabe ihrer Unterlagen eingeladen, bleiben aber im Test außen vor“, ärgert sich Norbert Ras, Geschäftsführer der Legal & General Deutschland Service-GmbH. Die von Finanztest angeführten Erfordernisse wie deutscher Gerichtsstand, deutscher Insolvenzschutz und deutsche Versicherungsaufsicht seien sachlich angreifbar.

„Wir sind erstaunt, dass Finanztest im Zeitalter eines vereinten Europas und europäischen Binnenmarktes ausländische Versicherer in ihrem Rating nicht berücksichtigt“, zeigt sich Ras mehr als nur verschnupft ob dieser Vorgehensweise.

Finanztest selbst räume sogar ein, dass ausländische Versicherer durchaus günstiger sein könnten.

„Begründungen von Finanztest fehlerhaft“ und gegen geltendes europäisches Gesetz

In der Begründung, ausländische Anbieter fondsgebundener Rentenversicherungen im aktuellen Rating auszublenden, nenne Finanztest zunächst den Gerichtsstand und fordere, dass dem Versicherungsvertrag der deutsche Gerichtsstand zugrunde liegen müsse. „Eine Forderung, die europaweit längst erfüllt und in der EU-Verordnung 44/2001 geregelt ist. „Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen, unter anderem an seinem Wohnsitz.“

Zudem verlange Finanztest, dass der deutsche Insolvenzschutz gelten solle, ohne zu prüfen, ob eventuell ein ausländischer Insolvenzschutz vorliege. „So sind zum Beispiel die Policen deutscher Versicherungsnehmer mit der ,Legal & General Assurance Society’ durch den britischen Financial Services Compensation Scheme gedeckt“, erläutert Ras, nicht ohne zu ergänzen: „Man fühlt sich unwillkürlich daran erinnert, dass die deutsche Versicherungsbranche sich noch vor wenigen Jahren vehement gegen die Einführung einer Insolvenzsicherung gewehrt hat – als die Briten sie schon seit Jahrzehnten hatten.“....

Quelle: FONDS professionell